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   BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18   

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https://dejure.org/2021,1078
BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18 (https://dejure.org/2021,1078)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - VII ZB 32/18 (https://dejure.org/2021,1078)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - VII ZB 32/18 (https://dejure.org/2021,1078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anbringung einer klarstellenden Klausel hinsichtlich der Gläubigerbezeichnung auf einem Vollstreckungsbescheid; Nachweis der Identität der Antragstellerin mit der in Frage kommenden GbR; Beurteilung der Rechtsnachfolge bei Umwandlung einer GbR in eine OHG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Anbringung einer klarstellenden Klausel hinsichtlich der Gläubigerbezeichnung auf einem Vollstreckungsbescheid; Nachweis der Identität der Antragstellerin mit der in Frage kommenden GbR; Beurteilung der Rechtsnachfolge bei Umwandlung einer GbR in eine OHG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2017 - VII ZB 64/16

    Vollstreckungsgläubiger muss im Zweilfel seine Personenidentität mit

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18
    Insoweit werde auf die hierzu ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2017 - VII ZB 64/16 Bezug genommen.

    Jedoch können die Vollstreckungsorgane mit der Prüfung der Identität der betreffenden Person überfordert sein, so dass der Beginn der Vollstreckung (§ 750 Abs. 1 ZPO) gefährdet sein könnte; dieser Gefahr kann ein Gläubiger durch eine Beischreibung seines neuen Namens auf dem Titel vorbeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2017 - VII ZB 64/16 Rn. 9 m.w.N., MDR 2017, 905).

    Auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2017 - VII ZB 64/16 Rn. 10-12, MDR 2017, 905, der dieselbe Antragstellerin betrifft, wird verwiesen.

  • BGH, 30.08.2017 - VII ZB 23/14

    Klauselerteilung gegen den Rechtsnachfolger: Anforderungen an den Nachweis der

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18
    Zwar ist selbst der Nachweis einer Rechtsnachfolge gemäß § 727 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden bereits dann geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15, MDR 2017, 1206; Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 28, MDR 2019, 959).
  • BGH, 22.05.2019 - VII ZB 87/17

    Urkundlicher Nachweis der Rechtsnachfolge aufgrund Abtretung bei der Erteilung

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - VII ZB 32/18
    Zwar ist selbst der Nachweis einer Rechtsnachfolge gemäß § 727 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden bereits dann geführt, wenn aufgrund der Beweiskraft dieser Urkunden mit dem Eintritt der nachzuweisenden Tatsache dem gewöhnlichen Geschehensablauf nach gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2017 - VII ZB 23/14 Rn. 15, MDR 2017, 1206; Beschluss vom 22. Mai 2019 - VII ZB 87/17 Rn. 28, MDR 2019, 959).
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